Parkplätze für Anwohner an der Lorenz-Kellner-Straße.
Fahrzeughalterinnen und -halter, die mit erstem Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen, genießen mit einem entsprechenden Ausweis ein Vorrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz.
Überwachung
Für die Überwachung der Bewohnerparkregelung (Missbrauch durch nichtberechtigte Personen) ist die Verkehrsüberwachung beim Ordnungsamt der Stadt Trier zuständig. Bei Störungen oder konkreten Behinderungen auf Bewohnerparkplätzen kann dessen Leitstelle unter Telefon 0651/718-3232 informiert werden.
Planung
Ansprechpartner für Fragen oder Anregungen zur Gestaltung von Bewohnerparkzonen ist StadtRaum Trier (Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung), da dort die Konzeptionen erstellt und die Regelungen zu den einzelnen Zonen getroffen werden.