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Urbanes Sicherheitskonzept

Domfreihof

Die Karte zeigt die Standorte der unterschiedlichen Zufahrtsbarrieren rund um den Domfreihof.
Die Karte zeigt die Standorte der unterschiedlichen Zufahrtsbarrieren rund um den Domfreihof.

Am 4. März 2024 sind im Bereich Domfreihof die ersten Poller des Urbanen Sicherheitskonzepts in Betrieb gegangen. Der Bereich „Domfreihof“ umfasst die Straßen und Plätze Domfreihof, Sieh um Dich, Liebfrauenstraße und An der Meerkatz. Berechtigte Personen können über versenkbare Poller in der Straße An der Meerkatz ein- und ausfahren. Inzwischen wurden rund um den Hauptmarkt weitere Anlagen feriggestellt: in der Simeosntraße, Grabenstraße und Fleischstraße. Diese Anlagen sind aber noch nicht in Betrieb. Eine weitere Pollerlinie entsteht ab Juli 2025 in der Dietrichstraße.

Weiterer zentraler Bestandteil des Urbanen Sicherheitskonzepts sind die geänderten Liefer- und Ladezeiten, die für die gesamte Fußgängerzone gelten: täglich von 6 bis 11 Uhr.

Das müssen Anliegerinnen und Anlieger jetzt wissen 

Während der Lieferzeit (täglich 6 bis 11 Uhr) kann man wie gewohnt zum Be- und Entladen in die Fußgängerzone fahren.  Wer vor 11 Uhr ohne Vignette/Karte/Telefonnummer einfährt, kann nach 11 Uhr nicht mehr ausfahren. Die Ausfahrt muss über die 24-Stunden-Störungshotline angefragt werden. Hierfür wird eine Gebühr und ein Bußgeld erhoben

Feuerwehr, Rettungsdienste, Ärzte im Notdienst, Polizei und Müllabfuhr können selbstverständlich immer ein- und ausfahren. Auch im Notfall können alle Poller automatisch runter- oder hochgefahren werden. Sollte es einmal zu einer Störung kommen, wird automatisch die Leitstelle informiert. Sie ist rund um die Uhr besetzt. 

Stellplatzbesitzerinnen und -besitzer 

Stellplatzinhaberinnen und -inhaber können eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone beantragen. Der Antrag kann online gestelt werden. Die rechtzeitige Verlängerung bzw. Neubeantragung der Ausnahmegenehimgung liegt in der Verantwortung des/der Berechtigten.

Weitere Informationen für Stellplatzinhaberinnen und -inhaber finden Sie in unserem FAQ.

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende, die während der Sperrzeit in die Fußgängerzone fahren müssen, können in bestimmten Fällen eine tätigkeitsbezogene Ausnahmegenehmigung (kostenpflichtig) beantragen. Zum Beispiel, wenn kühlkettenpflichtige Medikamente oder Speisen transportiert werden müssen.

Auch Lieferdienste und Handwerksbetriebe können in bestimmten Fällen (Notwendigkeit und Dringlichkeit vorausgesetzt) ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um das Geschäft anzufahren. Auch sie müssen diese rechtzeitig beantragen. Rufen Sie für genauere Informationen den ausführlichen Kriterienkatalog auf.

Alternativ können Waren mit dem Lastenrad ausgeliefert werden. Der Domfreihof, der Porta-Nigra-Vorplatz und der Viehmarkt sind beispielsweise rund um die Uhr für den Radverkehr freigegeben. 

Arztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten

Während der Lieferzeit (täglich 6-11 Uhr) können Menschen mit Gehbeeinträchtigung mit dem Auto bis zur Praxis gefahren und abgeholt werden. Das Auto darf zum Einsteigen und Aussteigen in der Fußgängerzone halten. Wer einen Behindertenparkausweis (blau, gelb, orange) besitzt, kann auch bis zu drei Stunden dort parken.

Nach 11 Uhr besteht die Möglichkeit, mit einem Taxi oder einem Fahrdienst der Sozialstationen einzufahren oder außerhalb der Fußgängerzone auf den nahegelegenen Parkplätzen oder im Parkhaus parken.

Bewohnerinnen und Bewohner ohne Stellplatz oder Gewerbe

Während der täglichen Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr kann man wie gewohnt zum Be- und Entladen mit dem Auto vorfahren. Für Umzüge nach 11 Uhr können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Die Deutsche Post liefert mit Lastenrädern bis 16 Uhr weiterhin in der Fußgängerzone aus. Andere Paketzusteller müssen sich an die Lieferzeiten halten oder ihre Lieferung nach 11 Uhr ohne Kraftfahrzeug ausliefern. Es gelten Sonderregelungen für Lieferungen von kühlkettenpflichtigen Speisen oder Medikamenten.

Veranstaltungen

Der Auf- und Abbau von Veranstaltungen (Stände, Bühnen) sollte in der Lieferzeit erfolgen. Stände können über naheliegende Plätze und Straßen (z.B. Platz der Menschenwürde) mittels Sackkarre beliefert werden. Es kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragt werden. 

 

 
Bildergalerie
  • Die Karte zeigt die Standorte der unterschiedlichen Zufahrtsbarrieren rund um den Domfreihof.
  • Sieben graue Sicherheitspoller versperren die Zufahrt zur Fußgängerzone.
  • Vier graue Sicherheitspoller versperren die Zufahrt zur Fußgängerzone. Im Hintergrund sit eine Kirche.
  • Ein Auto durchfährt eine Pollerlinie mit versenkbaren Elementen. Im Vordergrund steht ein Steuerkasten zur Bedienung der Poller
  • Vier graue Sicherheitspoller versperren die Zufahrt zur Fußgängerzone.
  • Drei graue Sicherheitspoller versperren die Zufahrt zur Fußgängerzone.