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Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/07 und § 8a Abs. 2 PBefG

Vorinformation zur Vergabe von Busverkehrsleistungen im Bereich der Stadt Trier sowie für stadtgrenzenüberschreitende Busverkehre mit Schwerpunkt im Bereich der Stadt Trier

Die Stadt Trier beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach der EG-Verordnung 1370/2007 (VO 1370/2007) über die Erbringung von Busverkehrsleistungen. Die entsprechende Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 ist im EU-Amtsblatt erfolgt.

Die entsprechenden Dokumente sind hier abrufbar:

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