Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter/ der zuständigen Sachbearbeiterin möglich.
Telefonisch ist das Sachgebiet Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Das Erstantragsbüro ist aufgrund der Vielzahl von Terminen von diesen Telefonzeiten ausgenommen. Es ist, wie bisher, zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar.