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Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater?

Kindertagespflegepersonen betreuen und begleiten bis zu 5 Kinder gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt, in dem Haushalt der Eltern oder anderen geeigneten Räumen.
Sie begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie individuell und unterstützen sie dabei, die Welt zu erkunden.

Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe werden sie vom Jugendamt unterstützt. Wir vermitteln Ihnen passende Tageskinder und beraten Sie in allen Fragen zu Ihrer Tätigkeit. Sie erhalten durch das Jugendamt eine „laufende Geldleistung“ für ihre Tätigkeit.

Als Kindertagespflegeperson brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis. Die Voraussetzungen dazu sind:

  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern.
  • Persönliche Eignung: Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit.
  • Fachliche Eignung: Erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungskurses nach dem QHB, Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Kooperation mit der Fachberatung, selbstkritische Reflexion
  • Geeignete Räumlichkeiten, die Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz und eine entwicklungsfördernde Umgebung bieten.

Das Jugendamt ist für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagesmütter und Tagesväter zuständig. Wir beraten Sie gerne.

Ergänzend zum Jugendamt Trier berät und vermittelt der Sozialdienst katholischer Frauen Trier e. V. (SKF Trier). Dort finden außerdem regelmäßige Informationsveranstaltungen für Interessierte an der Ausbildung zur Kindertagespflegeperson statt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums zur Kindertagespflege unter www.handbuch-kindertagespflege.de.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

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